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| (Stand 01.Juli 2006) |
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| 1. |
Geltungsbereich |
| 1.1 |
Das Reisebüro wird in den beiliegenden
Vertragsunterlagen und in der Homepage des Büros näher bezeichnet. |
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| 1.2 |
Das Reisebüro tritt auf der Grundlage
dieser AGB ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen, etwa von
Beförderungsleistungen (z.B. Flüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B.
Hotelaufenthalte, Mietwagen u.a.), von fremdveranstalteten Pauschalreisen sowie sonstiger
Reiseleistungen auf. Die Reiseleistungen werden von Veranstaltern und sonstigen
Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistungen kommt
direkt und unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde des Reisebüros) und dem
jeweiligen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zustande. Das Reisebüro nimmt die
Anmeldungen bzw. Reservierungen der Reiseteilnehmer entgegen und vermittelt den Abschluss
des Reisevertrags mit den Leistungserbringern. |
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| 1.3 |
Für Buchungen ist der Inhalt der mit
dem Veranstalter oder den sonstigen Leistungsträgern abgeschlossenen Verträge
einschließlich der Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter oder sonstigen
Leistungsträger maßgeblich. Das Reisebüro ist an den vermittelten Reiseleistungen
vertraglich nicht beteiligt. |
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| 2. |
Anmeldung / Buchung /
Reiseinformation |
| 2.1 |
Anmeldungen bzw. Buchungen können
schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elek-tronischem Wege (z.B. E-Mail)
vorgenommen werden. Mit der Anmeldung / Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer das
Reisebüro verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und dem
Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungsträger. |
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| 2.2 |
Der Reiseteilnehmer ist an seine
Anmeldung bzw. den Buchungsauftrag fünf Tage ab Anmeldung / Buchung gebunden. |
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| 2.3 |
Die Vertragspflicht des Reisebüros ist
auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen
über Reiseleistungen durch das Reisebüro an den Reiseteilnehmer weitergegeben werden,
ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung des Reisebüros verbunden. Das Reisebüro
übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg. |
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| 3. |
Anmeldung für mehrere Personen |
| 3.1 |
Soweit die Anmeldung/Buchung weitere
Reiseteilnehmer einschließt, haftet der Anmeldende/Buchende auch für die Erfüllung des
Vertrages durch die Mitreisenden. |
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| 3.2 |
Soweit der anmeldende / buchende
Reiseteilnehmer eine gesonderte Vertragsbeziehung der weiteren Reiseteilnehmer zu den
Leistungserbringern begründen will, ist dies ausdrücklich schriftlich unter Nennung der
Buchungs- und Personendaten zu erklären. |
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| 4. |
Buchungsbestätigung |
| 4.1 |
Anmeldungen / Buchungen werden durch
die Veranstalter oder die sonstigen Leistungsträger schriftlich bestätigt. |
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| 4.2 |
Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die
ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit und
Vollständigkeit zu überprüfen und dem Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger auf
Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. |
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| 4.3 |
Flugtickets werden den Reiseteilnehmern
grundsätzlich per Post oder per E-Mail als elek-tronisches Ticket übermittelt. In
Ausnahmefällen werden für den Reiseteilnehmer Tickets bei der Fluglinie hinterlegt.
Voraussetzung für die Zustellung / Hinterlegung ist die vollständige Zahlung des
Reisepreises. Linienflugbuchungen können grundsätzlich nur bis zu drei Tage vor Abflug
entgegengenommen werden. |
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| 4.4 |
Bei Pauschalreisen erhält der
Reiseteilnehmer die Unterlagen per Post oder am Flughafenschalter. Für Einzelheiten sind
die Hinweise auf der Buchungsbestätigung maßgeblich. |
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| 5. |
Haftung des Reisebüros |
| 5.1 |
Angaben über Reiseleistungen beruhen
auf den Informationen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger. Das Reisebüro
gibt keine eigenen Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder
Aktualität der dem Reiseteilnehmer vermittelten Informationen. |
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| 5.2 |
Das Reisebüro beschränkt seine
Haftung aus der Vermittlung der Leistungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
ausgenommen bei Körperschäden. Im Übrigen gilt § 651 h BGB. |
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| 6. |
Umbuchungen / Rücktritt |
| 6.1 |
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vom Vertrag
zurücktreten. Der Reiseveranstalter kann im Falle des Rücktritts eine angemessene
Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis
unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie danach, was er
durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung als Ausgleich erwerben konnte. |
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| 6.2 |
Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn kann der Veranstalter
unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der anderweitigen
Verwendung der Reiseleistung grundsätzlich einen Prozentsatz des Reisepreises als
Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung ist in den Reisebedingungen des
jeweiligen Veranstalters geregelt. Dem Reiseteilnehmer ist die Behauptung und
Beweisführung dafür gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht
eingetreten oder wesentlich niedriger ist als die geltend gemachte Pauschale. |
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| 6.3 |
Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass
statt seiner Person ein Dritter in die Rechten und Pflichten des Reisevertrags eintritt.
Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten in den Vertrag widersprechen, wenn dieser
den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den
Vertrag ein, so haftet er und der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und evtl. durch den Eintritt entstehende Mehrkosten. |
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| 6.4 |
Das Reisebüro empfiehlt dem Reiseteilnehmer den Abschluss
einer Reiserücktrittskostenversicherung. |
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| 6.5 |
Bei Stornierungen von Flugbuchungen nach der
Ticketausstellung wird grundsätzlich eine Stornogebühr von 150,00 pro Ticket
erhoben. Sollte es sich um Sondertarife handeln, kann im Einzelfall die Gebühr höher
sein. Wenn eine anderweitige Verwendung des Fluges nicht möglich ist, kann die
Stornogebühr bis zu 100 % des Ticketpreises ausmachen. |
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| 6.6 |
Bei Stornierungen von Flugbuchungen bei Sonder- und
Charterflügen wird in Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine
Pauschale in Form eines Prozentsatzes des Reisepreises erhoben. Die Höhe der Pauschale
ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt. |
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| 6.7 |
Reiseveranstalter können vertragliche Leistungen ändern
oder von diesen abweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der
Interessen des Reiseteilnehmers für diesen zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann
gegeben, wenn der Anlass für die Änderung auf Umstände zurückzuführen ist, die vom
Veranstalter nicht beeinflusst werden können, wie Naturkatastrophen, Kriegs- oder
kriegsähnliche Auseinandersetzungen, Streiks, terroristische Anschläge, Krankheiten,
politische, wirtschaftliche und sonstige Ereignisse, die eine Reiseleistung in Frage
stellen. Unter unverzüglichem Hinweis auf die Nichtverfügbarkeit der Leistung kann sich
das Reisebüro von der Leistung lösen. Gegenleistungen sind zu erstatten. Im Übrigen
gilt § 651 j BGB. |
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| 7. |
Hinweis auf besondere Bestimmungen |
| 7.1 |
Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-,
Einreise- und Gesundheitsbestimmungen erteilt werden, ist grundsätzlich auf die
jeweiligen nationalen oder internationalen gesetzlichen oder sonstigen Regelungen
abzustellen. Das Reisebüro geht vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Erklärung des
Reiseteilnehmers davon aus, dass dieser deutscher Staatsangehöriger ist. Das Reisebüro
ist hinsichtlich der Informationen auf die Angaben Dritter (Veranstalter und sonstige
Leistungsträger) angewiesen. Das Reisebüro gibt insoweit keinerlei Zusicherungen oder
Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Eine
Haftung des Reisebüros wird abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, selbst Informationen über die
gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich rechtzeitig auf evtl.
geänderte Umstände einzustellen. |
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| 7.2 |
Bei Flugreisen informiert das
Reisebüro den Reiseteilnehmer im Rahmen der Reisevermittlung über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens. |
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| 7.3 |
Das Reisebüro hat keine gesonderte
Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche oder auf sonstige Weise reglementierte
Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder sonstiger Reiseumstände. |
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| 8. |
Zahlungsverkehr |
| 8.1 |
Soweit Pauschalreisen vermittelt
werden, sind Zahlungen fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters beim
Reiseteilnehmer eingeht. Zahlungen sind spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der
Reiseunterlagen fällig. Anzahlungen sind zu dem auf der Buchungsbestätigung angegebenen
Zeitpunkt fällig. |
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| 8.2 |
Bei Leistungen, für die ein
Sicherungsschein nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter
Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. |
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| 8.3 |
Zahlungen können erfolgen durch:
Bankeinzug Kreditkarte Überweisung Barzahlung im Reisebüro |
| 8.4 |
Für abweichende Zahlungsbedingungen
sind die Hinweise der Reiseveranstalter maßgeblich. Mit Zustimmung des Reiseteilnehmers
können Zahlungen über Kreditkartennummern oder per Lastschrift eingezogen werden. |
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| 8.5 |
Storno-, Bearbeitungs- und
Umbuchungsentgelte sind sofort fällig. |
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| 8.6 |
Das Reisebüro erfüllt die ihm
obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der
Reiseunterlagen, wie Flugscheine, Voucher u.a. in den Geschäftsräumen des Reisebüros.
Werden Dokumente vom Reisebüro an den Reiseteilnehmer versandt, trägt dieser die Gefahr
mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit der Übergabe an einen Überbringer. |
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| 9. |
Verjährung |
| 9.1 |
Ansprüche gemäß §§ 651 c bis 651 f
BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen
Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf
dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindern war. |
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| 9.2 |
Im Übrigen gelten § 651 g BGB sowie
die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. |
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| 10. |
Sonstige Regeln |
| 10.1 |
Es gilt Deutsches Recht. |
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| 10.2 |
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Vermittlungsvertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für
die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag. |
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| 10.3 |
Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz
des Reiseteilnehmers maßgeblich, soweit es sich um nicht gewerblich tätige Personen
handelt. Bei gewerblichen Kunden ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich. |
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| 10.4 |
Sofern keine Regelung im
Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den einbezogenen Veranstalterverträgen
eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 651 a ff BGB. |
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| Ihr Reisebüro / Stand: 01.07.2006 |